ZDH: CETA-Entscheidung bringt Vorteile

Wie das Bundesverfassungsgericht am 13. Oktober dieses Jahres entschieden hat, darf die Bundesregierung das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive  Economic and Trade Agreement) vorerst auf den Weg bringen. Damit lehnten die Richter in Karlsruhe mehrere Eilanträge gegen die Zustimmung Deutschlands zu CETA ab. 

Veröffentlicht am 21 November 2016

ZDH: CETA-Entscheidung bringt Vorteile

Allerdings machte das Bundesverfassungsgericht einige Vorgaben, so dass einige verfassungsrechtlich heikle Probleme ausgeräumt sind. Zum Beispiel müsse grundsätzlich immer die Möglichkeit für Deutschland bestehen, das CETA-Abkommen verlassen zu können.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) wiederum begrüßt CETA. Der Generalsekretär des ZDH Holger Schwannecke erklärt: „Das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada sichert beiderseits des Atlantiks beträchtliche Wachstums- und Wohlstandsgewinne, auch für das deutsche Handwerk. Es ist daher gut, dass das Bundesverfassungsgericht ‚grünes Licht’ dafür gegeben hat, dass wichtige Elemente der CETA-Vereinbarung nach der Vertragsunterzeichnung am 27. Oktober und der anschließenden Zustimmung durch das EU-Parlament in Deutschland zunächst vorläufig in Kraft gesetzt werden können. Die umfassende Inkraftsetzung von CETA steht in Deutschland unter Parlamentsvorbehalt.“