Förderpreis der EUHA 2018

Zur Förderung des Akustikernachwuchses und ihrer Bekanntheit prämiert die EUHA hervorragende, branchenrelevante Abschlussarbeiten. Hierfür wurde der EUHA Förderpreis initiiert. Der diesjährige Förderpreis wird im Rahmen der Eröffnungsfeier des 63. Internationalen Hörakustiker-Kongresses am 17. Oktober 2018 in Hannover verliehen. Die Preise müssen persönlich entgegengenommen werden. Die Preisgelder werden als Einmalzahlung auf das jeweilige Konto der Preisträger überwiesen – der erste Preis ist mit 3.000 Euro dotiert, der zweite mit 2.000 Euro und der dritte mit 1.000 Euro. Es können bis zu drei Arbeiten ausgezeichnet werden.

Die Entscheidung darüber, ob eine innerhalb der Frist eingereichte Arbeit der Ausschreibung entspricht und welche von mehreren eingereichten Arbeiten den Vorzug verdienen, trifft eine von der EUHA einberufene Jury.

Die Ausschreibung für das Jahr 2018 richtet sich an Studenten einer Universität oder Fachhochschule, die innerhalb der letzten 24 Monate ihr Studium abgeschlossen haben. Eingereicht werden können Diplom-, Bachelor-, Master- oder Magisterarbeiten. Voraussetzung für die Einreichung dieser Arbeiten ist der Abschluss der Gesellenprüfung im Hörakustiker-Handwerk. Die Abschlussarbeit darf keinen Sperrvermerk aufweisen.

Das Thema der Abschlussarbeit sollte der Rehabilitation bei Verlusten im auditorischen kommunikativen System dienen und ein gewisses Entwicklungspotential beinhalten. Ferner ist ein praktischer Nutzen der Arbeit für die Branche der Hörakustiker Voraussetzung.

Die EUHA legt besonderen Wert auf:
• die audiologische Anwendbarkeit der herausgearbeiteten Ergebnisse auf Mensch, Verfahren oder Produktion
• eine Relevanz für die Hörsystemanpassung
• eine Relevanz für die Kundenbetreuung

Auch Zukunftsorientierung und Originalität der Abschlussarbeiten sind entscheidend für eine erfolgreiche Teilnahme an der Ausschreibung. Bei der Bewertung wird die audiologische Komponente eine besondere Rolle einnehmen. Honoriert werden der Mut bei der Wahl des Ansatzes und die Fähigkeit, Themen zu entwickeln und überzeugend darzustellen.
Einsendeschluss für die Arbeiten ist der 15. August 2018. Sie sind formlos in elektronischer Form an die Geschäftsstelle der EUHA, Postfach 40 06, 55030 Mainz, Deutschland, E-Mail: info@euha.org, zu senden. Den Arbeiten ist ein Lebenslauf beizufügen. Das urheberrechtliche Eigentum der Verfasser an der Arbeit bleibt von der Einreichung unberührt. Die EUHA erhält jedoch nach Ab-sprache mit den Verfassern das Recht zur weiteren Verwertung. Weiterhin erklären sich die Teilnehmer an der Ausschreibung damit einverstanden, dass die EUHA ihren Namen und den Titel der Arbeit im Rahmen ihres Internetauftritts und gegebenenfalls einer Presseerklärung veröffentlicht. Die Teilnehmer stimmen zudem Bild- und Tonaufnahmen während der Preisverleihung und deren Verwertung zu. Die Preisträger erklären sich bereit, ihre Arbeiten im Rahmen einer Veranstaltung der EUHA vorzustellen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sie haben Fragen? Bitte wenden Sie sich an: Eva Keil-Becker, Präsidiumsmitglied der EUHA, Becker Hörakustik OHG, Schloß-straße 25, 56068 Koblenz, Deutschland
Telefon: +49 (0)261 – 3 50 50, Telefax: +49 (0)261 – 3 50 75
ekb@beckerhoerakustik.de