Hinweis vom BVHI

Der Bundesverband der Hörsysteme-Industrie (BVHI) weist darauf hin, dass nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs von 2018 (XI R 16/17) entgeltliche Garantiezusagen seit dem 1. Januar 2023 versicherungssteuerpflichtig und damit umsatzsteuerfrei sind.

Veröffentlicht am 05 Januar 2023

Hinweis vom BVHI

Diese Regelung gilt auch für die Hörakustik und kann – abhängig von der jeweiligen Vertragsgestaltung – grundsätzlich sowohl Hersteller als auch Hörakustiker betreffen. Der BVHI rät deshalb Herstellern und Hörakustiker*innen zu prüfen, inwiefern bestehende vertragliche Garantiezusagen als eigenständige Leistungen und damit als versicherungssteuerpflichtig einzuschätzen sind.

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