Verstärkte Cyberkriminalität

Anfang des Jahres wurden mehrere Fälle von Cyberkriminalität gemeldet.

Jana Herrmann, Veröffentlicht am 22 Februar 2024

Verstärkte Cyberkriminalität

Sowohl Kind als auch die VARTA Gmbh wurden offenbar Opfer eines Cyberangriffs. Bei Hörgerätehersteller Kind seien am 6. Februar Unregelmäßigkeiten in den Sicherheitssystemen des Filialisten festgestellt worden, hieß es in mehreren Medienberichten. Ein Sprecher des Unternehmens informierte darüber, dass sowohl die Kommunikation mit den etwa 600 Fachgeschäften als auch die Unternehmenszentrale in Hannover von dem Angriff betroffen gewesen sei. Es gebe jedoch keine Hinweise darauf, dass Kundendaten entwendet wurden. Zur Identität der Hacker sei derzeit noch nichts bekannt.

Und auch die VARTA AG wurde Opfer eines Cyberangriffs. Mitte Februar wurde auf Teile der IT-Systeme des Unternehmens unbefugt zugegriffen, heisst es in einer offiziellen Pressemitteilung. Geklärt ist mittlerweile, dass hinter der Cyberattacke eine organisierte Hackergruppe steckt, der es mit hoher krimineller Energie gelungen war, die hohen  Absicherungsstandards der VARTA-IT-Systeme zu durchbrechen. Die Behörden wurden sofort informiert, weitere Hintergründe teilte das Unternehmen aus ermittlungstaktischen Gründen nicht mit. Auch die Höhe des möglichen Schadens und in welchem Umfang dieser versicherungsgedeckt ist, ist Teil der laufenden Aufarbeitung. Geprüft werde aktuell ebenfalls, wie sich die Cyberattacke auf die laufende Restrukturierung der VARTA AG auswirkt. Das Unternehmen geht davon aus, dass der Vorfall den Prozess möglicherweise erschweren, aber nicht aufhalten wird.

Im Januar waren übrigens auch in Frankreich mehr als 33 Millionen Menschen von einer Hackingattacke gegen zwei Dienstleister des französischen Krankenversicherungswesens betroffen. Gehackt wurden Name und Geburtsdatum, die Sozialversicherungsnummer sowie die Namen der gewählten Zusatzkrankenversicherung, teilte die französische Datenschutzbehörde CNIL mit. Weiterführende Informationen wie Kontodaten, Adressen oder medizinische Daten seien allerdings nicht in die Hände von Unbefugten gelangt. Die beiden Dienstleister hatten die Behörde über die Attacke vom Januar informiert.