Geists Glosse: Gehören Apps ins Pflichtenheft der Hörakustik?
Tag für Tag prasseln neue Meldungen und technische Innovationen auf uns ein. Mit einem Augenzwinkern wirft ab sofort und jeden Monat unser Autor und Fachjournalist Stephan Geist einen Blick auf die Fragen, die dabei entstehen - in unserem alltäglichen Leben, aber auch im Umgang mit Kundinnen und Kunden im Hörakustikfachgeschäft.

Im Jahre 2007 stellte Steve Jobs das erste iPhone der Weltöffentlichkeit vor. Seitdem haben Smartphones einen festen Platz in unserem Alltag eingenommen. Ein wichtiger Part dieser technischen Geräte sind die sogenannten Apps. Das Wort ist eine Abkürzung des Begriffes Applikation. Dieser bezeichnet eine Anwendung auf einem mobilen Endgerät. Sicherlich gab es diese schon zuvor in Form eines Kalenders oder eines Taschenrechners auf einem Handy, doch erst mit dem Smartphone, wie wir es heute kennen, begann der wahre Boom dieser Anwendungen. Im Frühjahr 2025 zählte die Plattform Statista über 1,9 Millionen dieser Apps im App Store und auf Google Play lag die Zahl sogar über der 2-Millionen-Marke.

Stephan Geist ©privat
Natürlich gibt es Apps, bei denen man unwillkürlich nach dem tieferen Sinn fragt, doch viele Dinge unseres täglichen Lebens sind heute ohne Apps nicht mehr vorstellbar. So wird beispielsweise die Bahncard der Deutschen Bundesbahn nur noch als App angeboten und an der Supermarktkasse zahlt man ganz einfach mit seinem Smartphone.
Leicht, schnell, bequem sind beliebte Adjektive, mit denen Apps beschrieben werden. Doch stimmt das? Ist es bequem, ständig über einen kleinen Bildschirm zu wischen, auf dem aufgrund der Größe Dinge nur eingeschränkt darstellbar sind? Ist die Bedienung wirklich so leicht, wenn nach jedem Update Funktionen hinzukommen oder wegfallen? Die Fragen mögen berechtigt sein, doch was hat dies mit der Hörgeräteversorgung zu tun? Nun, inzwischen bietet auch jeder Hörgerätehersteller Apps mit unterschiedlichen Funktionen an. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Anwendungen nicht integraler Bestandteil eines Produktes und einer Versorgung sind. In diesem Fall würde die Einweisung oder Beratung des Kunden zu den Aufgaben eines Fachbetriebes gehören.
Allerdings vernimmt man allerlei Einwände, wenn es um dieses Thema geht. Bin ich Telefonverkäufer? Ich kenne mich nur mit Apple aus und nicht mit Android. Oder: Die Nutzung der App ist Privatsache und hat nichts mit dem Hören zu tun. Ein Grund für diese Einwände mag der Tatsache geschuldet sein, dass mancher Hörakustiker die Apps vielleicht auch nicht so leicht oder bequem empfindet wie in der Regel beworben. Die Einweisung braucht sicherlich etwas Zeit und geht nicht immer so schnell wie erhofft. Dabei ist das keine Frage des Alters. Auch bei jüngeren Menschen beobachtet man, dass diese sich mit der Bedienung einer App gelegentlich schwertun.
Die Bedienung der Geräte über eine App alleine dem Kunden zu überlassen, birgt zudem gewisse Risiken. Je nach App kann man eine gute Einstellung der Hörsysteme mit nur wenigen Klicks negativ verändern. Das geht dann in der Tat recht schnell. Die Folge ist, dass der Kunde den Nutzen seiner Hörsysteme unter Umständen nicht mehr erkennt und diese in der Schublade verschwinden. Ein Umstand, der gewiss nicht zur gesteigerten Kundenzufriedenheit beiträgt.
Wenn die App also Teil der Versorgung ist, kann man sich diesem Kapitel schwerlich entziehen. Und so wie man in der Vergangenheit ganz selbstverständlich einen M-T-O-Schalter ausführlich erklärte, müsste man heute eine App erklären. Oder wie sehen Sie das? Schreiben Sie uns gerne IHRE Meinung an info@audioinfos365.de